Anforderung Vergabeunterlagen / Teilnahmeantrag:
Extra-Kosten Versand VU (EUR)
beim Auftraggeber (extern):
Leistungstext:
Derzeit prüft die Stadt Gefell, OT Gebersreuth (einschließlich Haidefeld,
Mödlareuth und Straßenreuth) sowie die Ortsteile
Blintendorf und Göttengrün für die Bereitstellung einer flächendeckenden
Breitbandversorgung in deren Gemarkungen mit insgesamt:
OT Gebersreuth: 115 Haushalten/davon 56 Interessenten
20 kommerziellen Nutzern/davon 16 Interessenten
OT Blintendorf: 100 Haushalten/davon 62 Interessenten
5 kommerziellen Nutzern/davon 3
Interessenten
OT Göttengrün: 54 Haushalten/davon 19 Interessenten
9 kommerziellen Nutzern/davon 7
Interessenten
ob unter den Marktteilnehmern bzw. den Telekommunikationsunternehmen das
Interesse besteht, Breitbandteilnehmeranschlüsse zum Internet mit einer
Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 2 000 kBit/s (Download) anzubieten.
Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten
Mindestübertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit jedem privaten Haushalt
sowie jeder sonstigen Institution und jedem gewerblichen Nachfrager zur
Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen und
können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden.
Ggf. bei der Stadtverwaltung Gefell vorliegende Daten zu möglichen
Bedarfsprognosen werden von o. a. Ansprechpartnern auf Nachfrage mitgeteilt.
Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung
stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mitzunutzende Masten,
Grundstücke/ Gebäude (mit Stromversorgung) oder sonstigen relevanten
Informationen kann von o. a. Ansprechpartnern auf Nachfrage zur Verfügung
gestellt werden.
Für die Realisierung einer Antragstellung der Gemeinde in vorgenanntem
Förderprogramm ist der finanzielle Zuschussbedarf durch den
Telekommunikationsanbieter anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung
nachvollziehbar nachzuweisen.
(Vorgaben für den Nachweis der Wirtschaftlichkeitslücke stehen unter
www.thueringen-online.de, "Menüpunkt Beratung und Förderung", bereit.)
Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die
Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens
maßgeblich sein können, mit anzugeben. Hierzu gehören u. a. Übersichtspläne des
Vorhabens sowie eine Beschreibung der technischen Lösung.
Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben
darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann.
Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden.
PLZ-Gebiet:
07 - Gera, Jena, Saalfeld/Saale, Greiz
Art des Auftraggebers:
Öffentlicher Auftraggeber