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Vergabe   Auftragsvergabe vom 01.06.2022 67269 Grünstadt Rudolf-Harbig-Anlage Grünstadt Neubau des Sanitär und Umkleidegebäudes Technische Ausrüstung - Technische Beratung und K

AV-ID 277217

Ausführungsort: 67269 Grünstadt

Ergebnisse

113 295.07 EUR
1

 

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Öffentlicher Auftraggeber

67269 Grünstadt

II.1.4) Kurze Beschreibung: Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 51 ff. HOAI zum Neubau des Sanitär und Umkleidegebäudes auf der Rudolf-Harbig-Anlage Grünstadt.



II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 122 216.89 EUR

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose

II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 - 3


Los-Nr.: 1

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Hauptort der Ausführung:
Grünstadt



II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 51 ff. HOAI zum Neubau des Sanitär und Umkleidegebäudes auf der Rudolf-Harbig-Anlage Grünstadt.
Bei der genannten Maßnahme handelt es sich um eine im Bundesförderprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.
Bundespolitische Ziele und Kriterien des Programms sind u.a., dass das geförderte Projekt einen Beitrag zum Klimaschutz leisten soll und die Berücksichtigung der Barrierefreiheit.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 3 (Los 1) (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Im Rahmen von Los 1 ist optional der Wärmeschutz mitanzubieten.
Die Weiternutzung des Bestandsgebäudes während der Bauzeit ist erforderlich. Ein Teil- oder Gesamtabbruch kann erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus erfolgen.
Die geschätzten anrechenbaren Kosten zur Bestimmung der Honorarhöhe sind der Kostenberechnung vom 21.9.2021, beigefügt als Anlage A, zu entnehmen.
Raumprogramm:
• 7 Umkleidekabinen davon 5 im OG nicht barrierefrei, 2 im EG schwellenlos erreichbar • 1 barrierefreier Umkleide-/Sanitätsraum • Besprechungs-/Gemeinschaftsraum • Teeküche • 2 oder 3 Schiedsrichterräume mit Dusche • WC-Damen • WC-Herren • Behinderten-WC • Putzmittel • Abstellraum • Hausanschlussraum • Treppenraum, Flure • Raum für Platzwart • Raum für Stadionsprecher • Technikräume Klimaschutz und Energieeinsparung • Beheizung mittels BHKW oder Wärmepumpe • Kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung • PV-Anlage • Energieeffiziente Beleuchtung mit Bewegungsmeldern • Regenwassernutzung Barrierefreiheit • 1 barrierefreier Umkleideraum/Sanitätsraum • 2 Umkleideräume im EG schwellenlos erreichbar • Barrierefreies WC • Barrierefrei erreichbarer Mehrzweckraum • Gebäudezugänge und Zuwegungen barrierefrei Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 - ganz oder teilweise - in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben.
Bei der Option Wärmeschutz (Los 1) werden die Leistungen zugeordnet zu den Leistungsphasen der Technischen Ausrüstung zunächst vergeben und sodann entsprechend des Baufortschrittes die weiteren Leistungsbestandteile.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 - Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung und der Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- Die Grundleistungen der Stufe 1 - Leistungsphasen 1 bis 4 sollen bis 15.10.2022 vollständig erbracht werden.
- Mit den Grundleistungen der Stufe 2 - Leistungsphasen 5 bis 9 soll am 01.12.2022 begonnen werden.
- mit der Ausführung der für den Neubau erforderlichen Bauleistungen soll spätestens am 01.03.2023 (Baubeginn) begonnen werden;
- die für den Neubau erforderlichen Bauleistungen sollen spätestens bis zum 31.03.2024 fertig gestellt werden (Bauende);
- Der Teilabbruch des Bestandsgebäudes sowie die Herstellung der Freianlagen sollen unmittelbar nach der Inbetriebnahme des Neubaus erfolgen und bis 31.05.2024 fertiggestellt sein.
Der Auftragnehmer hat spätestens nach Auftragserteilung bis 15.07.2022 mit der Ausführung der geschuldeten Planungsleistungen zu beginnen (Beginntermin). Die Technische Ausrüstung muss so erbracht werden, dass der Objektplaner den Bauantrag spätestens am 15.10.2022 einreichen kann.



II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 76 597.95 EUR

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 30
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zahl der Teilnehmer zu reduzieren. Dazu wird die höchste Anzahl der unter Ziff. III. 1.3.) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte herangezogen. Liegen mehrere Bewerber:innen auf dem 3. bzw. 5 Platz, entscheidet das Los.



II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin beauftragt die Auftragnehmerin nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
b) Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 teilweise - in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch die Auftraggeberin beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Auftragnehmerin hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs - auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen - sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet.
Die Auftragnehmerin ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Überdies ist der Wärmeschutz optional anzubieten (s. AzA Ziffer II.2.b)).



II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 4 und 5


Los-Nr.: 2

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Hauptort der Ausführung:
Grünstadt



II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 51 ff. HOAI zum Neubau des Sanitär und Umkleidegebäudes auf der Rudolf-Harbig-Anlage Grünstadt.
Bei der genannten Maßnahme handelt es sich um eine im Bundesförderprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.
Bundespolitische Ziele und Kriterien des Programms sind u.a., dass das geförderte Projekt einen Beitrag zum Klimaschutz leisten soll und die Berücksichtigung der Barrierefreiheit.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 (Los 2) (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Weiternutzung des Bestandsgebäudes während der Bauzeit ist erforderlich. Ein Teil- oder Gesamtabbruch kann erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus erfolgen.
Die geschätzten anrechenbaren Kosten zur Bestimmung der Honorarhöhe sind der Kostenberechnung vom 21.9.2021, beigefügt als Anlage A, zu entnehmen.
Raumprogramm:
• 7 Umkleidekabinen davon 5 im OG nicht barrierefrei, 2 im EG schwellenlos erreichbar • 1 barrierefreier Umkleide-/Sanitätsraum • Besprechungs-/Gemeinschaftsraum • Teeküche • 2 oder 3 Schiedsrichterräume mit Dusche • WC-Damen • WC-Herren • Behinderten-WC • Putzmittel • Abstellraum • Hausanschlussraum • Treppenraum, Flure • Raum für Platzwart • Raum für Stadionsprecher • Technikräume Klimaschutz und Energieeinsparung • Beheizung mittels BHKW oder Wärmepumpe • Kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung • PV-Anlage • Energieeffiziente Beleuchtung mit Bewegungsmeldern • Regenwassernutzung Barrierefreiheit • 1 barrierefreier Umkleideraum/Sanitätsraum • 2 Umkleideräume im EG schwellenlos erreichbar • Barrierefreies WC • Barrierefrei erreichbarer Mehrzweckraum • Gebäudezugänge und Zuwegungen barrierefrei Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 - ganz oder teilweise - in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 - Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als gleichartige Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung und der Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- Die Grundleistungen der Stufe 1 - Leistungsphasen 1 bis 4 sollen bis 15.10.2022 vollständig erbracht werden.
- Mit den Grundleistungen der Stufe 2 - Leistungsphasen 5 bis 9 soll am 01.12.2022 begonnen werden.
- mit der Ausführung der für den Neubau erforderlichen Bauleistungen soll spätestens am 01.03.2023 (Baubeginn) begonnen werden;
- die für den Neubau erforderlichen Bauleistungen sollen spätestens bis zum 31.03.2024 fertig gestellt werden (Bauende);
- Der Teilabbruch des Bestandsgebäudes sowie die Herstellung der Freianlagen sollen unmittelbar nach der Inbetriebnahme des Neubaus erfolgen und bis 31.05.2024 fertiggestellt sein.
Der Auftragnehmer hat spätestens nach Auftragserteilung bis 15.07.2022 mit der Ausführung der geschuldeten Planungsleistungen zu beginnen (Beginntermin). Die Technische Ausrüstung muss so erbracht werden, dass der Objektplaner den Bauantrag spätestens am 15.10.2022 einreichen kann.



II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 45 618.95 EUR

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 30
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zahl der Teilnehmer zu reduzieren. Dazu wird die höchste Anzahl der unter Ziff. III. 1.3.) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte herangezogen. Liegen mehrere Bewerber:innen auf dem 3. bzw. 5 Platz, entscheidet das Los.



II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin beauftragt die Auftragnehmerin nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
b) Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 teilweise - in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch die Auftraggeberin beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Auftragnehmerin hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs - auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen - sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet.
Die Auftragnehmerin ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.



II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 30 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein



Im Vollständigen Bekanntmachungstext

Ausschreibung

Verhandlungsverfahren

Dienstleistung

 

Bauportal, Bauplanung, Fachingenieur, Gebäudetechnik, Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Lüftungsanlagen, Sanitärtechnik