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News zu den Beschaffungsmärkten im Bauportal Deutschland

 

 

Studie zeigt alarmierendes Bild: 372 Milliarden Euro Investitionsbedarf


Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V: Große Inventur der kommunalen Infrastruktur: Zustandsbericht von Straßen und ÖPNV-Netzen in unseren Städten und Gemeinden
Kommunale Verkehrsnetze sind die Lebensadern unserer Gesellschaft – sie sorgen dafür, dass Menschen vor Ort mobil sind,Unternehmen gut zu erreichen sind und lokales Wachstum auch des Verkehrs im Einklang mit Klimaschutzzielen realisiert werden kann. Der Neu- und Ausbau sowie der Erhalt und die Modernisierung stellen die Kommunen jedoch vor eine doppelte Herausforderung, die ohne weitere finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern nicht zu schultern ist: Um Treibhausgasemissionen substanziell zu senken, muss eine Transformation zu einem nachhaltigen Verkehrssystem vollzogen werden. Gleichzeitig gilt es, ein funktionierendes und leistungsfähiges Straßen- und Schienennetz vorzuhalten. Für den passgenauen Einsatz künftiger Investitionen ist es unerlässlich, detaillierte Kenntnisse über Umfang und Zustand der Netze zu haben.
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der ADAC e.V. haben daher gemeinsam das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauftragt, erstmals den Umfang des kommunalen Verkehrsnetzes (Straße und ÖPNV) in ganz Deutschland sowie dessen baulichen Zustand vollumfänglich zu erheben. Daraus wurden dann im Rahmen der Studie die notwendigen Bedarfe für Nachhol- und Ersatzinvestitionen ermittelt sowie der zusätzliche Investitionsbedarf in kommunalen Verkehrsnetzen bis 2030 für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor abgeschätzt.

Quelle: Presseportal 30.8.2023




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Erlasse zur Stoffpreisgleitung aufgrund Ukraine-Krieg ausgelaufen


Zum 30.6.2023 sind die Erlasse der Bundesministerien für Wohnen,Stadtentwicklung und Bauwesen und Digitales und Verkehr ausgelaufen.
Allerdings wird auf die vor dem krieg bestehenden Vorgaben verwiesen, wonach Stoffpreisgleitungen (lediglich) zu vereinbaren sind,wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
* Preisveränderungen in besonderem Maße
* langer Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und Einbau ( 10 bzw. in Ausnahmefällen 6 Monate)
*Stoffkosten in Höhe von mindestens 1 % der geschätzten Auftragsumme

Das BMDV teilt ebenfalls die "Rückkehr zum Regelverfahren" mit,wonach Stoffpreisgleitungen für im HVA B-StB bestimmte Stoffe ohne Zustimmung des BMDV vereinbar sind, bei anderen Stoffen lediglich mit ministerieller Zustimmung.

Quelle: VergabeNews August 2023


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Bundeswirtschafts – und Klimaschutzministerium baut Förderung zur Dekarbonisierung von Unternehmen aus


Verbesserte und erweiterte Förderangebote für kleine Unternehmen.

Heute tritt die aktuelle Novelle zu „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) in Kraft. Das bestehende Förderangebot der EEW wird ausgebaut, insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen optimiert und um ein zusätzliches Modul erweitert. Mit dem neuen Modul können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bürokratiearm eine Förderung für den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf elektrische Prozesse beantragen. Wichtig sind zudem die Ergänzung von Geothermie als neuer Fördergegenstand und die Ausweitung des erfolgreichen „Förderwettbewerbs“ der EEW.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck erklärt dazu: „Die Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe ist von zentraler Bedeutung, wenn wir bis zum Jahr 2045 in Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen wollen. Denn allein die Industrie steht für rund 24 Prozent aller Treibhausgasemissionen. Um diese zu senken, brauchen wir Investitionen der Unternehmen in Energie- und Ressourceneffizienz sowie in den Umstieg auf klimaneutrale Prozesswärme. Daher unterstützen wir Unternehmerinnen und Unternehmer mit diesem Förderprogramm. Wir wollen die Dekarbonisierung der Prozesswärme weiter beschleunigen und so helfen, den Verbrauch fossiler Brennstoffe schneller zu reduzieren. Kleine Unternehmen und der Mittelstand spielen eine wichtige Rolle für eine klimaneutrale Wirtschaft und deswegen nehmen wir sie mit diesem Förderprogramm besonders in den Blick.“

Seit Einführung 2019 hat sich die EEW mit mittlerweile über 17.000 Anträgen pro Jahr als sehr erfolgreiches Förderprogramm etabliert und wird von kleinen, mittleren und großen Unternehmen gleichermaßen in Anspruch genommen.

Zu den wesentlichsten Neuerungen der Förderrichtlinie im Bereich Zuschuss und Kredit zählen:

  • Einführung eines neuen, bürokratiearmen Moduls 6: Umstellung von Produktionsanlagen von Gas, Öl oder Kohle auf Strom in kleinen Unternehmen
  • Verbesserung der Förderbedingungen für Elektrifizierung von Prozesswärme in Modul 4
  • neue Förderung von Geothermieanlagen zur Prozesswärmebereitstellung in Modul 2
  • Erhöhung der Förderung für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte in den Modulen 1 bis 4
  • Einführung eines Bonus bei der Förderung von Transformationskonzepten für Teilnehmende an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN)

Torsten Safarik Präsident BAFA:

„Das neue Modul 6 der EEW Förderung bietet gerade für kleine Unternehmen einen starken Anreiz, fossile Energien durch Strom zu ersetzen. Mit attraktiven Förderkonditionen und einem schlanken Verfahren unterstützen wir kleine Unternehmen bei der klimafreundlichen Transformation."

Die KfW stellt Kredite mit Tilgungszuschüssen für ambitionierte Vorhaben bereit, die ohne eine Förderung von den Unternehmen nicht umgesetzt werden könnten.

Katharina Herrmann, Vorstandsmitglied der KfW:

„Für das Erreichen der Klimaziele spielt die Transformation des energieintensiven Industriesektors eine zentrale Rolle. Die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger ist das Gebot der Stunde. Mit der neuen verbesserten Förderung ist es für die Unternehmen jetzt noch einfacher, maßgeschneiderte Lösungen für eine optimale Energie- und Ressourceneffizienz ihrer Prozesse zu finanzieren.“

Im Vergleich zur „Zuschuss und Kredit“-Variante werden im Förderwettbewerb in einem wettbewerblichen Verfahren die zugelassenen Projektanträge entsprechend ihrer Fördereffizienz gefördert: Je geringer die Förderkosten für eine eingesparte Tonne CO2, desto besser ist die Fördereffizienz und damit die Chance, zu den geförderten Projekten einer Wettbewerbsrunde zu gehören.

Im Bereich Förderwettbewerb der Richtlinie gibt es folgende Änderungen

  • Erhöhung der Maximalförderung von 10 auf 15 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Erhöhung des Rundenbudgets von 20 auf 40 Millionen Euro pro Runde
  • Anpassung der Wettbewerbsregeln, um einen Wettbewerb auch bei dem erhöhten Budget sicher zu stellen und die Erfolgschancen zu erhöhen
  • Erhöhung der Rundenanzahl von vier auf sechs pro Jahr zu festen und damit besser planbaren Terminen
  • Verbesserung der Förderbedingungen für Elektrifizierung von Prozesswärme

Peter Dortans, Geschäftsführer bei der VDI/VDE-IT:

„Die Vorteile im Förderwettbewerb liegen vor allem darin, dass der Zuschuss beihilfefrei ist und die Förderquote höher als im Schwesterprogramm Modul 4 liegen kann. Mit der deutlichen Ausweitung sowohl bei Förderbudget als auch bei der maximalen Förderhöhe wird die Attraktivität des Förderwettbewerbs gesteigert und es sollen noch mehr ambitionierte Projekte mit hohem Förderbedarf bei gleichzeitig guter Fördereffizienz angereizt werden.“

Förderanträge entsprechend der neuen EEW-Richtlinien können ab dem 1. Mai beim BAFA für die Zuschussvariante und der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge für Transformationskonzepte und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden.


Quelle: BAFA Newsletter  2.5.2023


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Neuer Mietspiegel der Stadt München 21 % höher als 2021 !


Auf viele Münchnerinnen und Münchner dürfte in den kommenden Wochen eine Mieterhöhung zukommen. Nach dem neuen Mietspiegel der Stadt liegt die durchschnittliche ortsübliche Nettomiete bei 14,58 Euro/qm. Das bedeutet einen Anstieg der durchschnittlichen Miete um 21% im Vergleich zur Erhebung 2021 (12,05 Euro/qm). In den vergangenen fünf Jahren hat sich der Wert damit um fast 25% erhöht.
Bei Neuvermietungen liegen die durchschnittlichen Mieten bei 16,07 Euro/qm (2021: 13,90 Euro/qm). Für Bestandsmieten weist der Mietspiegel einen durchschnittlichen Wert von 13,72 Euro/qm (2021: 11,31 Euro/qm) aus.

Der große Sprung in den Mieten erklärt sich auch daher, dass die Stadt wegen der Corona-Pandemie 2021 auf die geplante Neuerstellung des Mietspiegels verzichtet hatte. Der Mietspiegel wurde damals auf Grundlage des Verbraucherpreisindex lediglich fortgeschrieben. Der jetzige Mietspiegel 2023 wurde dagegen neu erstellt.

Erhöhung liegt über der Kappungsgrenze

Der Mietspiegel dient Vermietern als Orientierung, wie stark sie die Miete für Wohnungen erhöhen können. Mit seiner Hilfe lassen sich etwa Mieterhöhungen begründen. Diese könnten jetzt bis zu 15% innerhalb von drei Jahren betragen, da die Steigerung des Mietspiegels die Kappungsgrenze von 15%, die für Mieterhöhungen in München gilt, übersteigt. Bei neu abgeschlossenen Mietverträgen gilt die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10% als Maximum. Die konkrete Vergleichsmiete hängt im Einzelfall von der Wohngegend, dem Baujahr und der Ausstattung der Wohnung ab.

Die Stadt und der Münchner Mieterverein sehen die Entwicklung naturgemäß mit Sorge. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hält die bisherigen Reformen des Mietspiegels für nicht ausreichend. Er fordert, dass die Geltungsdauer von bestehenden Mietspiegeln um bis zu drei Jahre verlängert werden kann. Außerdem sollten öffentlich geförderte und Altmietverträge mit meist deutlich günstigeren Mieten in die Erhebung einfließen. Das würde den Durchschnittswert deutlich senken.

Der Mieterverein München gibt sich schockiert. „Diese Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen. Das versetzt die Mieterinnen und Mieter in Angst und Panik“, sagt Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München. Sie fürchtet, dass viele Vermieter die maximal möglichen 15% Erhöhungsspielraum ausreizen werden und wiederholt ihre Forderung nach einem bundesweiten Mietenstopp, bei dem die Mieten in einem angespannten Wohnungsmarkt sechs Jahre lang eingefroren werden.

Quelle: Immobilien-Zeitung  IZ Aktuell 8.3.2023


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Hauptverband der Deutschen Bauindustrie: Steigende Baupreise verhageln die Wohnungsbaubilanz


Preis für neue Wohnbauten im November 2022 um 16,9 Prozent gestiegen.

Der Preis für den Neubau von Wohngebäuden ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen: Das Statistische Bundesamt meldete für November* 2022 gegenüber November 2021 einen Anstieg von 16,9 Prozent, im Jahresdurchschnitt 2022 ist dies ein Plus von 16,4 Prozent. „Die Preisexplosion bei Baumaterialien – insbesondere im ersten Halbjahr 2022 – konnte nicht allein von den Bauunternehmen geschultert werden. Um nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten, mussten die Unternehmen die gestiegenen Material- und Energiepreise in der Kostenkalkulation neuer Projekte berücksichtigen. Die dadurch gestiegenen Baupreise sind allerdings ein Bumerang für den Wohnungsneubau. Viele Projekte wurden erst einmal auf Eis gelegt oder sogar storniert. Der Auftragseingang ist in den ersten zehn Monaten 2022 um real 14 Prozent eingebrochen und der Wohnungsbau weist von allen Bausparten die höchste Stornierungsquote auf“, kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Tim-Oliver Müller, die vom Statistischen Bundesamt heute veröffentlichten Baupreisindizes. Im Dezember 2022 hätten im Rahmen des ifo Konjunkturtests 16 Prozent der befragten Bauunternehmen gemeldet, dass sie im Wohnungsbau von Stornierungen betroffen seien, im Branchendurchschnitt wären es 12 Prozent gewesen. „Das sind keine guten Vorzeichen für die Wohnungsbaukonjunktur 2023.“

Gegenüber dem Vorquartal hat sich die Preissteigerung im November 2022 allerdings etwas auf plus 2,5 Prozent abgeschwächt. Im Mai 2022 wurde binnen Quartalsfrist noch ein Preisplus von 6,6 und im August von 2,6 Prozent gemeldet. „Die aktuell zu beobachtende Abschwächung der Preisdynamik ist zum einen ein Ergebnis der sich seit Juni 2022 allmählich beruhigenden Baumaterialpreise, zum anderen aber auch ein Zeichen der Zurückhaltung der Investoren“, erläutert Müller die Situation.

*) die Baupreisindizes werden nur viermal im Jahr, jeweils zur Quartalsmitte erhobenAlle Angaben und Berechnungen beruhen auf Daten des Statistischen Bundesamtes sowie des ifo Instituts.

Quelle: Pressemitteilung  abo@presseportal.de 10.1.2023



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Photo Ulrich Knöll
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Gutachten Universität Leipzig [PDF]

Beschluss VG Dresden vom 7.1.2015 5 L 1329/14 [PDF]

Urteil Verwaltungsgericht Schwerin [PDF]
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