Auftragsbezeichnung:
Verkauf Grundstück WA4 Birkhofstraße West
Kurzbeschreibung/Los:
Verkauf Grundstück WA4 Birkhofstraße West
Leistungstext:
Art und Umfang der Leistung
Die Stadt Kaarst plant - vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gemeindeorgane - die Veräußerung eines Grundstückes zur
Bebauung mit zum Teil öffentlich-geförderten Mehrfamilienhäusern.
Im nachfolgend beschriebenen Investorenauswahlverfahrens werden Investoren gesucht, die unter Berücksichtigung der
nachfolgenden Bedingungen mit Ihrem Konzept überzeugen.
Es handelt sich um das Grundstück Gemarkung Büttgen, Flur 17, Flurstück 1572 T.a., ca. 3.574 qm groß.
Das Grundstück liegt im Ortsteil Kaarst-Büttgen, welcher mit ca. 7.000 Einwohnern der zweitgrößte Stadtteil von Kaarst ist. Er
verfügt über eine hervorragende Wohnqualität und erfreut sich großer Beliebtheit bei jungen Familien. Büttgen verfügt zudem über
mehrere Kindertageseinrichtungen, eine Grundschule sowie eine Gesamtschule. Ebenfalls vor Ort befindet sich ein Pflegeheim.
Neben einem vielfältigen Angebot an Sportmöglichkeiten gibt es in Büttgen auch ein Hallenbad.
Das Neubaugebiet Wohnquartier Birkhofstraße befindet sich in zentraler Lage des Stadtteils und in unmittelbarer Nähe zur
Haltstelle der S-Bahn. Ebenso befindet sich die Kindertagesein-richtung KiTa Johannes, welche im Sommer 2021 eröffnet wurde,
in direkter Nachbarschaft des Neubaugebietes. Das Ortszentrum von Büttgen, welches verschiedene Angebote des Einzelhandels
vorhält, ist ebenfalls nur wenige Gehminuten entfernt.
Verkehrlich ist dieser Stadtteil, unter anderem durch die S-Bahnstrecke Düsseldorf-Neuss-Mönchengladbach, optimal angebunden.
Hinzu kommt die Anschlussstelle Büttgen der A57, welche nur etwa 3.500 m entfernt liegt und eine gute Anbindung an das
überregionale Verkehrsnetz und insbesondere auch zu den angrenzenden Hochschulstandorten gewährleistet. Durch die neue,
sich derzeit noch im Bau befindliche Fußgängerbrücke ist die nahegelegene S-Bahn-Station fußläufig nur 300 m entfernt und in
unter 5 Min. erreichbar.
Darüber hinaus weisen sowohl das Kaarster Stadtgebiet, als auch die umliegenden Kommunen eine Vielzahl an
Ausbildungsplätzen auf. Über die Busverbindung ab dem Büttger S-Bahnhof sind auch die übrigen Kaarster Stadtteile binnen
weniger Minuten zu erreichen, sodass davon auszugehen ist, dass sich der zentrale Wohnstandort in Büttgen bei diesem großen
Adressatenkreis an Auszubildenden starker Beliebtheit erfreuen wird.
Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt Kaarst und ist derzeit unbebaut.
Die Stadt Kaarst strebt mit dem Verkauf des Grundstücks eine Verbesserung der Bedarfsdeckung an sozialem Wohnungsraum in
der Stadt, insbesondere auch für Auszubildende und Studierende, an.
Das Verfahren richtet sich an Investoren, die an der Realisierung von Mehrfamilienhäusern Interesse haben. Die Bebauung des
Grundstücks unterliegt den nachstehenden Kriterien:
- Mindestens 1/3 der zu errichtenden Wohnfläche ist nach den öffentlichen Förderungsmöglichkeiten zum Studenten- und
Auszubildendenwohnen (Wohnheimplätze) zu errichten und
- Mindestens 1/3 der zu errichtenden Wohnfläche ist öffentlich-gefördert zu errichten. Bei der hier zu errichtenden Wohnfläche ist
eine Durchmischung der Einkommensgruppe A (max. 60 %) und der Einkommensgruppe B (min. 40 %) zu berücksichtigen.
23/2023/01: Verkauf Grundstück WA4 Birkhofstraße West
(Investorenauswahlverfahren)
VO: Sonstige Vergabeart: Teilnahmewettbewerb
Darüber hinaus ist es die Aufgabe des Investors, im Anschluss an dieses Verfahren die zugehörigen Bewilligungen zur
Mietwohnraumförderung durch Antragstellung des Förderantrags Mietwohnungen und Gruppenwohnungen sowie des
Förderantrags Wohnplätze für Auszubildende und Studierende zu beantragen und zu erwirken. Diesbezüglich wird auf die
Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW verwiesen, welche in Gänze in der jeweils gültigen Fassung zu beachten
und einzuhalten sind. Insbesondere ist dabei auch die Einhaltung der Vorgaben zum Lärm- und Erschütterungsschutz zu
gewährleisten. Die Dauer der jeweiligen Zweckbindung der öffentlichen Förderung hat mindestens 25 Jahre zu betragen.
Zudem wird rein informativ darauf hingewiesen, dass entsprechend der Wohnraumförderbestimmungen für Haushalte der
Einkommensgruppe A zugunsten der zuständigen Stelle ein Besetzungsrecht und für Haushalte der Einkommensgruppe B
zugunsten der zuständigen Stelle ein allgemeines Belegungsrecht für die Zweckbindungsdauer einzuräumen ist.
Bei der Energieversorgung der Gebäude ist der gesetzlich festgesetzte Standard einzuhalten.
Auf dem Grundstück ist innerhalb von 36 Monaten ab Beurkundung des Kaufvertrags eine gemäß dem Ergebnis dieses
Investorenauswahlverfahrens und im Einklang mit den Vorgaben des Bebauungsplans schlüssel- und bezugsfertige
Wohnbebauung zu errichten. Weitere einzugehende Verpflichtungen und einzuhaltende Fristen sind dem als Anlage 10 der
Teilnahmeunterlagen beigefügten Kaufvertragsentwurf zu entnehmen.
Zur Möglichkeit der Bebauung wird auf die Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 067 - Büttgen - Wohnquartier Birkhofstraße
verwiesen. Die Planurkunde ist als Anlage 9 der Teilnahmeunterlagen beigefügt. Weitere Informationen zum Bebauungsplan sind
über die stadteigene Homepage (www.kaarst.de) abrufbar. Das hier zum Verkauf angebotene Grundstück ist in dem vorgenannten
Bebauungsplan mit der Einschrift WA 4 gekennzeichnet.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Kaarst ist in ihrer jeweiligen Fassung zu beachten. Die aktuelle Fassung ist als Anlage 11 der
Teilnahmeunterlagen beigefügt und ebenfalls über die städtische Homepage abrufbar.
Auf das Förderprogramm Dachbegrünung der Stadt Kaarst wird hingewiesen.
Art des Auftrags
Art der Bauleistung: Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing,
Konzession)
Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des
Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Erbringung von Planungsleistungen: Nein
PLZ-Gebiet:
41 - Mönchengladbach, Neuss, Viersen, Erkelenz
Art des Auftraggebers:
Öffentlicher Auftraggeber
Vergabeverfahren:
Wettbewerbsbekanntmachung